Notariat
Anders als in vielen Bundesländern gibt es in Hessen keine hauptamtlichen Notare. Es gilt das sog. Anwaltsnotariat. Danach ist es bestimmten Rechtsanwälten erlaubt, neben der anwaltlichen Tätigkeit das öffentliche Amt des Notars auszuüben.
In der Kanzlei Schultheis - Hanke & Kollegen ist Rechtsanwalt Richard Schultheis berechtigt, als Notar tätig zu werden. Als einer der dienstältesten Berufsträger in Fulda verfügt er über eine 30jährige Erfahrung, insbesondere im Immobilien- und Gesellschaftsrecht.
Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist der Notar neutraler Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsgeschäften und hilft durch individuelle, fallbezogene Beratung. Er ist dabei Mittler zwischen den Vertragsparteinen und übernimmt die Rechtsgestaltung. Ziel muss dabei sein, „in die Zukunft zu denken“ und mögliche Rechtsstreite und Konflikte zu vermeiden. Daher ist in vielen Fällen die Beurkundung von Erklärungen und Verträgen nach deutschem Recht nicht nur zwingend vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll.
KERNTÄTIGKEITEN
Immobilienrecht
(u.a. Grundstücksübertragungen, Grundschulden, Hypotheken)
Gesellschaftsrecht
(u.a. Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen von Gesellschaften, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen)
Erbrecht
(u.a. Beurkundungen von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträge)
Familienrecht
(u.a. Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht)

